AGB / Nutzungsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Dienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der DaiL GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, Deutschland (“DaiL”, “wir”)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Verträge über Software-Entwicklungs-, Beratungs- und sonstige digitale Dienstleistungen (“Leistungen”) zwischen DaiL und ihren Kunden (“Kunde”), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Angebote von DaiL sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von DaiL oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Art, Umfang und Spezifikation der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung (“Statement of Work”). Diese AGB regeln den allgemeinen Rahmen; das jeweilige Statement of Work geht im Fall von Widersprüchen vor.

§ 3 Leistungen

(1) DaiL erbringt Software-Entwicklungs-, Beratungs- und verwandte digitale Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Statement of Work.

(2) Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, erbringt DaiL ihre Leistungen nach dem Maßstab des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) unter Anwendung der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht abweichend vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt DaiL rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten von DaiL und berechtigen zur Anpassung vereinbarter Termine.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Statement of Work.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen (Immaterialgüterrechte)

(1) Sofern im jeweiligen Statement of Work nicht abweichend geregelt, räumt DaiL dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Projekts speziell für den Kunden entwickelten Arbeitsergebnissen ein, soweit diese urheber- oder schutzrechtsfähig sind.

(2) Von der Übertragung ausgenommen sind vorbestehende Rechte von DaiL (u. a. bereits vor Vertragsschluss entwickelte Tools, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und Methoden sowie generische, nicht projektspezifische Bestandteile), an denen DaiL dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht im zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Umfang einräumt.

(3) Rechte Dritter (z. B. Open-Source-Komponenten) bleiben von den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter unberührt; der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist oder die offenlegende Partei zugestimmt hat.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertrags hinaus. Ergänzend bzw. vorrangig gelten die Bestimmungen einer gesondert abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), sofern eine solche zwischen den Parteien besteht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) DaiL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen bzw. entwickelte Software völlig fehlerfrei sind oder allen Anforderungen und Zwecken des Kunden in jeder Hinsicht genügen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

(1) DaiL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DaiL nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von DaiL ausgeschlossen. Eine Haftung for mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Schaden wäre auch bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eingetreten (z. B. bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden).

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von DaiL.

§ 10 Haftungsausschluss für die Website (“as-is”)

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. DaiL übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Website und ihrer Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers (“as is”, ohne jegliche Zusicherung oder Garantie). Dies gilt insbesondere für über die Website bereitgestellte Informationen, Tools oder Demo-Funktionen, soweit diese nicht Gegenstand eines gesondert geschlossenen Vertrags sind.

§ 11 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 12 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Düsseldorf, Deutschland.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

DaiL behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

Englische Version

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DaiL GmbH, Liefergasse 1a, 40213 Düsseldorf, Deutschland („DaiL“, „wir“)

Hinweis: Diese englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung. Die obige deutsche Fassung ist der rechtlich maßgebliche Text.

Paragraph 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Beratung und sonstige digitale Dienstleistungen („Dienstleistungen“) zwischen DaiL und ihren Kunden („Kunde“), sofern im Einzelfall nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Diese Bedingungen gelten für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Paragraph 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Angebote von DaiL sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch DaiL oder mit Beginn der Ausführung zustande.

(3) Art, Umfang und Spezifikation der zu erbringenden Dienstleistungen sind im jeweiligen individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung („SOW“) festgelegt. Diese Bedingungen regeln den allgemeinen Rahmen; die jeweilige SOW geht im Falle von Widersprüchen vor.

Paragraph 3 Dienstleistungen

(1) DaiL erbringt Softwareentwicklungs-, Beratungs- und damit verbundene digitale Dienstleistungen gemäß der jeweiligen SOW.

(2) Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, erbringt DaiL ihre Dienstleistungen auf der Grundlage eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) unter Anwendung der nach dem Stand der Technik üblichen Sorgfalt; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht anders vereinbart.

Paragraph 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat DaiL rechtzeitig alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht beruhen, sind DaiL nicht zuzurechnen und berechtigen DaiL zur Anpassung vereinbarter Fristen.

Paragraph 5 Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Die Gebühren bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot oder der SOW.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Paragraph 6 Rechte an Arbeitsergebnissen (Geistiges Eigentum)

(1) Sofern in der jeweiligen SOW nicht anders vereinbart, gewährt DaiL dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Gebühr ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der speziell für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Projekts entwickelten Arbeitsergebnisse, soweit diese Arbeitsergebnisse urheberrechtlich oder durch andere Schutzrechte geschützt werden können.

(2) Von dieser Übertragung ausgenommen sind die bereits vorbestehenden Rechte von DaiL (einschließlich der vor dem Vertrag entwickelten Tools, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und Methoden sowie generischer, nicht projektspezifischer Komponenten), für die DaiL dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht in dem für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Umfang einräumt.

(3) Rechte Dritter (z. B. Open-Source-Komponenten) unterliegen weiterhin den jeweiligen Lizenzbedingungen Dritter; der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

Paragraph 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen erforderlich oder die offenlegende Partei hat zugestimmt.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort. Die Bestimmungen einer separat abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), sofern eine solche zwischen den Parteien besteht, gelten ergänzend oder gehen diesem Abschnitt vor.

Paragraph 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) DaiL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen oder die entwickelte Software völlig fehlerfrei sind oder in jeder Hinsicht den Anforderungen und Zwecken des Kunden entsprechen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

(3) Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden.

Paragraph 9 Haftung

(1) DaiL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet DaiL nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung von DaiL ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Schaden wäre auch bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eingetreten (z. B. wenn der Kunde ordnungsgemäße Datensicherungen durchgeführt hat).

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die Haftung der Erfüllungsgehilfen von DaiL.

Paragraph 10 Haftungsausschluss für die Website („as-is“)

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. DaiL übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Website und ihrer Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers („wie besehen“, ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung). Dies gilt insbesondere für Informationen, Tools oder Demo-Funktionen, die über die Website zur Verfügung gestellt werden, sofern diese nicht Gegenstand eines gesondert abgeschlossenen Vertrages sind.

Paragraph 11 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Paragraph 12 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Paragraph 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck, den die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sollten diese Bedingungen Regelungslücken aufweisen.

Paragraph 14 Änderungen dieser Bedingungen

DaiL behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen rechtzeitig informiert.